Wirtschaftsprüfung

Jahresabschlussprüfung

Nach § 316 ff HGB ist der Jahresabschluss mit dem Lagebericht von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften sowie der Konzernabschluss mit Konzernlagebericht von Kapitalgesellschaften vom Abschlussprüfer zu prüfen.

Wir führen sowohl diese gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen als auch freiwillige Prüfungen unter dem Gesichtspunkt des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch.

Dabei steht nicht nur die gesetzliche Prüfungspflicht im Vordergrund, sondern wir vereinen die Wirtschaftlichkeit mit dem höchstmöglichen Nutzen aus Erkenntnissen der Prüfung für unsere Auftraggeber.

Damit wir diese Prüfungen durchführen dürfen, unterliegen wir selbst einer regelmäßigen Qualitätskontrolle durch externe Wirtschaftsprüfer. Wir sind dazu verpflichtet, uns alle 6 Jahre durch einen externen Prüfer für Qualitätskontrolle prüfen zu lassen.