Steuerberatung

Vertretung vor Finanzgerichten

Soweit wir mit einem Einspruch nicht das von uns gewünschte Ziel erreichen, wägen wir mit unseren Mandanten zusammen ab, ob ein gerichtliches Rechtesbehelfsverfahren angestrebt werden soll.

Um die Mandatsinteressen zu wahren, reichen wir dann beim entsprechenden Finanzgericht Klage ein und führen die Gerichtsverhandlungen für unsere Mandanten.