Steuerberatung

Steuererklärungen

An dieser Stelle wird dann im letzten Schritt, das letzte Wahlrecht in Anspruch genommen, um die Gestaltungen optimal auszunützen.

Neben der Anfertigung von Erklärungen nachfolgender Steuern prüfen wir auch deren Bescheide und legen ggf. Einsprüche ein, um im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren Ihre Interessen zu wahren:

  • Betriebliche Steuern (USt, GewSt, KSt, Zoll, Stromsteuer, Energiesteuer)

  • Private Steuern (ESt, KiSt, SolZ)

  • Einheitswerte, Bedarfswerte

  • Erbschaftsteuer