Steuerberatung

Jahresabschlusserstellung

Der Jahresabschluss ist für verschiedene Adressaten bestimmt: Unternehmensleitung, Gesellschafter, Banken, Finanzamt, Handelsregister, Kunden, Lieferanten, usw..

Die Kunst der Erstellung des Jahresabschlusses liegt in einer schmalen Gratwanderung zwischen den unterschiedlichen Interessen der verschiedenen Jahresabschlussadressaten.

In erster Linie soll die Unternehmensleitung wissen, wie es um das Unternehmen steht. Daher analysieren wir in allen Jahresabschlüssen die Vermögens- Finanz- und Ertragslage sowohl graphisch, also auch absolut und in Kennzahlen. Das Minimum sind dabei Vergleiche über 3 Jahre.

Wir erstellen sowohl steuerrechtlich als auch handelsrechtlich nach HGB und IFRS die nachfolgenden Arten von Bilanzen und Jahresabschlüssen für alle Rechtsformen:

  • Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen

  • Eröffnungsbilanzen

  • Zwischenbilanzen

  • Sonder- und Ergänzungsbilanzen

  • Jahresabschlüsse mit und ohne Plausibilitätsbeurteilung

  • Konzerabschlüsse

  • Verkürzte Jahresabschlüsse zur Offenlegung

  • Umwandlungs- und Verschmelzungsbilanzen

  • Liquidationsbilanzen

Natürlich führen wir mit Ihnen zusammen auch Abschlussbesprechungen mit Banken zu Finanzierungszwecken durch. Wir sind dabei völlig unabhängig in der Wahl der Kreditinstitute.

Dabei können wir eine Abschlusspräsentation anbieten, die zusätzlich über die Graphiken im Jahresabschluss hinaus die Unternehmensentwicklung anschaulich darstellt.