Hier zahlt sich aus, was bereits bei der Unternehmensgründung richtig gestaltet wurde.
Wir unterstützen dabei insbesondere mit der Vertragsgestaltung für folgende Nachfolgemodelle:
Unternehmensübergabe zum Stichtag
Aufnahme des Unternehmensnachfolgers als Gesellschafter bei Übergangslösungen
Verpachtung des Unternehmens
Schlichte Unternehmensaufgabe
Dabei legen wir großen Wert auf das Zusammenspiel von Zivilrecht und Steuerrecht: Die Bedürfnisse von Übergeber und Übernehmer müssen im vorhinein klar formuliert werden und einer gerichtlichen Überprüfung standhalten bzw. diese bereits im Vorfeld vermeiden. Im Einklang damit muss die Unternehmensübergabe bzw. die Aufgabe zu einer möglichst geringen Steuerbelastung führen.